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Entgelttransparenz ab 07.06.2026

Ab 07.06.2026 soll das nationale Entgelttransparenz-Gesetz an die EU-Richtlinie angepasst sein und von Unternehmen aller Größen umgesetzt werden! Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über verpflichtende Einzelheiten. Von da an sind z.B. geschlechterspezifische Gehaltsunterschiede bei gleicher Arbeit und Erfahrung nicht mehr zulässig. Führen Sie, wenn nicht bereits geschehen, ein nachvollziehbares, nachlesbares Vergütungssystem ein, das allen Mitarbeitern sowie Bewerbenden dargelegt werden kann, und auch Behörden bei Prüfungen als Nachweis dient.

 
 
 

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