Wussten Sie, dass Ihre Mitarbeitenden den Personalausweis bei der Arbeit dabeihaben müssen? Seit Jahresbeginn 2026 wird die Mitführpflicht für den Personalausweis in bestimmten Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstärkt kontrolliert. Auch Arbeitgeber sind in der Pflicht. In diesem kurzen Reel erfahren Sie, welche Branchen betroffen sind, was Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dokumentieren müssen, und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.
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