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Aktuelles Recht zur Elementarschadenversicherung

Definiere Überflutung! Die Oberlandesgerichte Frankfurt und Dresden haben geurteilt: Überflutung oder Überschwemmung durch angestautes Niederschlagswasser auf Grund und Boden liegt nicht bis 5 cm Wasserhöhe vor! Auch Schäden durch mangelnde Vorkehrungen zur Entwässerung (bspw. bei Tiefgarageneinfahrten, tiefe Kellereingänge/-fenster, Flachdächer oder Terrassen) zahlt Ihre Versicherung nicht!

 
 
 

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