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FAQ
Büroservice & Buchhaltung
Zusammenarbeit & Erstgespräch
Microsoft Teams & digitale Zusammenarbeit
Nein. Als Bürokauffrau beschränke ich mich bewusst auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr. 4 StBerG sowie auf kaufmännische Dienstleistungen wie Mahnwesen, Debitorenmanagement und Zahlungsverkehr. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Umsatzsteuervoranmeldungen gehören zum Steuerberater. Gerne arbeite ich direkt mit dem Steuerberater meiner Mandanten zusammen und übergebe Buchhaltungsdaten DATEV-kompatibel.
Ja. Spezialisiert auf Vereinsbuchhaltung nach der Vier-Sphären-Rechnung (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb), auch für Kleingartenvereine nach SKR49. Microsoft-365-Schulungen sind ebenfalls für Vereinsvorstände und ehrenamtlich Aktive buchbar – gerade für die digitale Organisation von Protokollen, Mitgliederlisten und Terminen ein großer Zeitgewinn.
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