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Kassensysteme: Belgeausgabe und Mitteilungspflicht

  • eine Ergänzung steht in den Empfehlungen des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2024 zu Paragraf 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und Nr. 10 AO

  • Missachtung der Belegausgabe und Mitteilungspflicht kann zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

  • Bußgelder in den Fällen möglich, in denen im Zusammenhang mit einem Kassensystem keine Belege ausgegeben werden (können) und dies auch bei Verstößen gegen die An- und Abmeldepflicht der Kassensysteme

  • Meldepflicht für Kassensysteme kann ab 01.01.2025 erfüllt werden (MeinElster/Eric-Schnittstelle)

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