Kassensysteme: Belgeausgabe und Mitteilungspflicht
eine Ergänzung steht in den Empfehlungen des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2024 zu Paragraf 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und Nr. 10 AO
Missachtung der Belegausgabe und Mitteilungspflicht kann zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
Bußgelder in den Fällen möglich, in denen im Zusammenhang mit einem Kassensystem keine Belege ausgegeben werden (können) und dies auch bei Verstößen gegen die An- und Abmeldepflicht der Kassensysteme
Meldepflicht für Kassensysteme kann ab 01.01.2025 erfüllt werden (MeinElster/Eric-Schnittstelle)
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