Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz zu
Bundesrat hat am 18.10. dem "Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" zugestimmt
Ziel des Gesetzes:
Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen
Bundesregierung erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr
Beschlossene Maßnahmen:
kürzere Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege: acht Jahre statt zehn Jahre
zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen
keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsbürger
mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne die Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können
Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsenorientierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie digitale Steuerbescheide
Hinweis: Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Dieses tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
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